Schriftzug KJAV

Für Jagd- & Wildschutz

Verbandsgeschichte

Der derzeit aus knapp mehr als 2.200 Mitgliedern bestehende Kärntner Jagdaufseher- Verband wurde am 22. Februar 1973 in Klagenfurt gegründet. Der KJAV ist eine auf Vereinsbasis gründende Organisation mit dem Zweck die Jagdaufseher im Interesse der Aus- und Weiterbildung und der besseren Wahrung ihrer Interessen und Anliegen, sowie der Lösung ihrer Probleme zusammenzuschließen.

In Umsetzung seiner Statuten führt der Verband unter anderem jährlich einen praxisbezogenen Vorbereitungskurs für die Jagdaufseherprüfung ab. Die Weiterbildung der Mitglieder erfolgt über Seminare, Fachkurse, Vorträge, Exkursionen usw. Damit sollen die beeideten Jagdschutzorgane ihrem Aufgabenbereich als die "Polizei im Jagdwesen" entsprechend, stets auf dem aktuellsten Informations- und Wissensstand gehalten werden.

Über die vierteljährlich erscheinende Verbandszeitung DER KÄRNTNER JAGDAUFSEHER werden die Mitglieder laufend über die neuesten und einschlägigen Rechtsvorschriften, sowie auch über aktuelle Fragen zum Jagd-, Natur-, Tier- und Umweltschutz informiert. Darüber hinaus bietet dieses Mitteilungsorgan zusätzlich vier Mal im Jahr noch umfassende jagdfachliche und aktuelle vereinspolitische Informationen.

Mit einem installierten Rechtsschutzfond für eine Vertretung der Mitglieder bei jagdschutzausübungsbedingt anhängigen Verwaltungs- und Strafrechtsverfahren, wurde für ordentliche Mitglieder eine besondere Serviceleistung geschaffen. Unsere Verbandsjuristen stehen den Mitgliedern darüber hinaus auch für kostenlosen Rechtsauskünfte zur Verfügung.

Bei Novellierungen des Kärntner Jagd- und Naturschutzgesetzes war und ist der KJAV immer bestrebt, die Interessen seiner Mitglieder bestmöglich zu vertreten und zu wahren.







DER WEG DES KJAV SOLL ÜBER

  1. die Fortsetzung und den Ausbau der bisher bewährten Maßnahmen und Aktivitäten,
  2. die Absicherung der Stellung der beeideten Jagdschutzorgane im Jagdgesetz durch geeignete und verbesserte Rechtsgrundlagen und
  3. der Verankerung des KJAV als Interessensvertretung der Jagdschutzorgane im Kärntner Jagdgesetz

IN DIE ZUKUNFT FÜHREN.