Der derzeit aus rund 2.000 Mitgliedern bestehende Kärntner Jagdaufseher-Verband wurde am 22. Februar 1973 in Klagenfurt gegründet. Der K J A V ist eine auf Vereinsbasis gründende Organisation mit dem Zweck die Jagdaufseher im Interesse der Aus-, Fort- und Weiterbildung und der besseren Wahrung ihrer Interessen, Anliegen und Probleme zusammenzuschließen.
In Erfüllung seiner Aufgaben führt der Verband unter anderem jährlich einen praxisbezogenen Vorbereitungskurs für die Jagdaufseherprüfung ab. Die Weiterbildung der Mitglieder erfolgt über Seminare, Fachkurse, Vorträge, Exkursionen usw. Damit sollen die Jagdschutzorgane stets auf dem aktuellsten Informations- und Wissensstand gehalten werden.
Über die vierteljährlich erscheinende Verbandszeitung DER KÄRNTNER JAGDAUFSEHER werden die Mitglieder laufend über die neuesten und einschlägigen Rechtsvorschriften, wie auch über aktuelle Fragen zum Jagd-, Natur-, Tier- und Umweltschutz informiert. Darüber hinaus bietet dieses Mitteilungsorgan zusätzlich noch umfassende jagdfachliche und vereinspolitische Informationen.
Mit einem installierten Rechtsschutzfond für eine Vertretung bei jagdschutzausübungsbedingt anhängigen Verwaltungs- und Strafrechtsverfahren wurde für ordentliche Mitglieder eine besondere Serviceleistung geschaffen. Unsere Verbandsjuristen stehen auch außerordentlichen Mitgliedern für Rechtsauskünfte gerne zur Verfügung.
Bei Novellierungen des Kärntner Jagd-, Tier- oder Naturschutzgesetzes war und ist der KJAV immer bestrebt die Interessen seiner Mitglieder bestmöglich zu vertreten und zu wahren.
Der Weg des K J A V soll über
- die Fortsetzung und den Ausbau der bisher bewährten Maßnahmen und Aktivitäten,
- die Absicherung der Stellung der Jagdschutzorgane im Jagdgesetz durch geeignete und verbesserte Rechtsgrundlagen und
- der Verankerung des KJAV als Interessensvertretung der Jagdschutzorgane im Kärntner Jagdgesetz

