Rechtsberatung und Rechtsvertretung für KJAV Mitglieder

  • Rechtsberatung: Für kostenlose Rechtsberatung und -auskünfte stehen unseren Mitglieder die nachfolgenden Verbandsjuristen zur Verfügung:

    RA Dr. Wilhelm Eckhart
    Alter Platz 19/I
    9020 Klagenfurt
    Tel.Nr. 0463/57180

    Dr. Helmut Arbeiter
    Babenbergerstraße 38
    9020 Klagenfurt
    Tel.Nr. 0664-9049128

    Notar Dr. Josef Schoffnegger
    Pfarrplatz 1
    9020 Klagenfurt
    Tel.Nr. 0463/500860
  • Rechtschutzfond: Für in Jagdrechtsnot geratene Mitglieder hat der KJAV einen Rechtschutzfond eingerichtet. Mitgliedern die bei rechtmäßiger Ausübung ihres Jagdschutzdienstes in Rechtsnot geraten sind, wird vom Verband kostendeckende, rechtsanwaltliche Hilfe zur Verfügung gestellt. Zum Sachverhalt ist von diesen Mitgliedern ein begründetes, schriftliches Ansuchen an den Verband zu richten. Im Zweifelsfall entscheidet der Landesvorstand über die Gewährung einer Kostendeckung.
  • Zeckenschutzimpffond: Für Mitglieder ist ein Zeckenschutz- impffond aus öffentlichen Mitteln eingerichtet. Mitglieder die ihre Zeckenschutzimpfung nicht über einem Versicherungsträger bezahlt bekommen, bekommen gegen formlose Vorlage der Originalrechnung über die erhaltene Impfung (Bekanntgabe von Bankverbindung, BLZ und Kt.Nr. erforderlich) beim zuständigen Bezirkskassier des Verbandes pro Impfung maximal € 25,-- zurückerstattet.

Kontakt: » kjav(at)utanet.at