- Rechtsberatung: Für kostenlose Rechtsberatung und -auskünfte stehen unseren Mitglieder die nachfolgenden Verbandsjuristen zur Verfügung:
RA Dr. Wilhelm Eckhart
Alter Platz 19/I
9020 Klagenfurt
Tel.Nr. 0463/57180
Dr. Helmut Arbeiter
Babenbergerstraße 38
9020 Klagenfurt
Tel.Nr. 0664-9049128
Notar Dr. Josef Schoffnegger
Pfarrplatz 1
9020 Klagenfurt
Tel.Nr. 0463/500860
- Rechtschutzfond: Für in Jagdrechtsnot geratene Mitglieder hat der KJAV einen Rechtschutzfond eingerichtet. Mitgliedern die bei rechtmäßiger Ausübung ihres Jagdschutzdienstes in Rechtsnot geraten sind, wird vom Verband kostendeckende, rechtsanwaltliche Hilfe zur Verfügung gestellt. Zum Sachverhalt ist von diesen Mitgliedern ein begründetes, schriftliches Ansuchen an den Verband zu richten. Im Zweifelsfall entscheidet der Landesvorstand über die Gewährung einer Kostendeckung.
- Zeckenschutzimpffond: Für Mitglieder ist ein Zeckenschutz- impffond aus öffentlichen Mitteln eingerichtet. Mitglieder die ihre Zeckenschutzimpfung nicht über einem Versicherungsträger bezahlt bekommen, bekommen gegen formlose Vorlage der Originalrechnung über die erhaltene Impfung (Bekanntgabe von Bankverbindung, BLZ und Kt.Nr. erforderlich) beim zuständigen Bezirkskassier des Verbandes pro Impfung maximal € 25,-- zurückerstattet.
